
Mit klaren Scheinwerfern sieht ein Auto immer deutlich jünger aus.
Und beim verbotenen Scheinwerferaufbereiten gehts wohl eher um die optischen Eigenschaften des Materials und die eventuelle Blendung der anderen. Daß dabei die Materialstärke eine Rolle spielt hab ich noch nirgendwo gehört oder gelesen.
Bei groben Abweichungen der Optik könnte es einem aufmerksamen HU-Prüf-Ing. auffallen.
Ist aber eher unwahrscheinlich. Seh ich auch so.
Falls ein Unfallgegner aber davon Kenntnis erlangt... Naja, das könnte dann teuer werden.